Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
7 |
|
|
|
|
b)
Die Liquidation ist beendet.
Die Firma ist erloschen. |
a)
17.01.2024
Schwarzer |
HRB 154462 B: BFM Projects AG, Berlin, Pariser Platz 6a, 10117 Berlin. Vertretungsregelung: Ist ein Abwickler bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Abwickler bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Abwickler gemeinsam vertreten. Änderung zu Nr. 1: nunmehr; Abwickler: Heussinger, Werner H., * ‒.‒.‒‒, Kißlegg; Änderung zu Nr. 2: nunmehr; Abwickler: Röhl, Christian W., * ‒.‒.‒‒, Berlin; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 154462 B: BFM Projects AG, Berlin, Pariser Platz 6a, 10117 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 AktG).
HRB 154462 B: BFM Projects AG, Berlin, Pariser Platz 6a, 10117 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Pariser Platz 6a, 10117 Berlin
HRB 154462 B: BFM Projects AG, Berlin, Friedrichstraße 88, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.06.2018 ist die BFM Berlin Financial Media GmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 169073 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen