HRB 55212: BFP Betonfertigteile Pulheim GmbH, Pulheim, Industriestraße 1, 50259 Pulheim. Der mit der Zech Bau Holding GmbH, Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 24542) bestehende Gewinnabfühungsvertrag vom 27.11.2008 in der Fassung der Änderung vom 24.11.20014 ist mit Wirksamkeit der Verschmelzung erloschen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Zech Bau Holding GmbH am 07.09.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
HRB 55212: BFP Betonfertigteile Pulheim GmbH, Pulheim, Industriestraße 1, 50259 Pulheim. Prokura erloschen: Hicken, Thomas, Wallhöfen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.08.2016 mit der Zech Bau Holding GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 24542) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 55212: BFP Betonfertigteile Pulheim GmbH, Pulheim, Industriestraße 1, 50259 Pulheim. Der mit der Zech Bau Holding GmbH Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 24542 HB) am 27.11.2008 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 24.11.2014 geändert. Diesem hat die Gesellschafterversammlung der BFP Betonfertigteile Pulheim GmbH am 11.12.2014 zugestimmt.
BFP Betonfertigteile Pulheim GmbH, Pulheim, Industriestraße 1, 50259 Pulheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Hörisch, Bertram, Heinsberg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Oyen, Jürgen, Bremen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: von Glahn, Thomas, Schiffdorf, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
BFP Betonfertigteile Pulheim GmbH, Pulheim, Industriestraße 1, 50259 Pulheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Nonn, Rolf, Bergisch Gladbach, * ‒.‒.‒‒.
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