HRB 78144: BG Pensionsabwicklungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Benrather Straße 18-20, 40213 Düsseldorf. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 78144: BG Pensionsabwicklungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Benrather Straße 18-20, 40213 Düsseldorf. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Liquidator kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Jeder Liquidator ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Nicht mehr Geschäftsführer: Golgert, Uwe Manfred, Dormagen, * ‒.‒.‒‒; Dr. Raas, Fredy, Oberägeri / Schweiz, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Liquidator: Joppich, Wolfram Benjamin, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 78144: BG Pensionsabwicklungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Benrather Straße 18-20, 40213 Düsseldorf. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers (Amtsgericht Düsseldorf HRA 7425) am 09.08.2016 wirksam geworden.
HRB 78144: BG Pensionsabwicklungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Benrather Straße 18-20, 40213 Düsseldorf. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers (Amtsgericht Düsseldorf HRB 72848) am 05.08.2016 wirksam geworden.
HRB 78144: BG Pensionsabwicklungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Benrather Straße 18-20, 40213 Düsseldorf. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 12.07.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.07.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.07.2016 Teile des Vermögens (abgespaltene Betriebsrenten mit den jeweils dazugehörigen Vermögensgegenständen einschließlich der zur Abdeckung gebildeten Rückstellungen) der Beisheim Group GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 7425) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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