HRB 11552:BGM Menz & Co. GmbH, Bottrop, Hegestraße 51-53, 46244 Bottrop.Die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12 (Beschlussfassung) beschlossen.
BGM Menz & Co. GmbH, Bottrop, Hegestraße 51-53, 46244 Bottrop. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.02.2012. Geschäftsanschrift: Hegestraße 51-53, 46244 Bottrop. Gegenstand: Bau und Betrieb von technischen Anlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Menz, Detlef, Bottrop, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der BGM Menz & Co. OHG, Bottrop (Amtsgericht Gelsenkirchen, HRA 4898) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.02.2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.