HRB 133592:BHI Büro Hamburg Immobilien Beratung und Entwicklung GmbH, Hamburg, Alsterufer 10, 20354 Hamburg.Änderung zur Geschäftsanschrift: Poststraße 37, 20354 Hamburg.
HRB 133592:BHI Büro Hamburg Immobilien Beratung und Entwicklung GmbH, Hamburg, Alsterufer 10, 20354 Hamburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.09.2014. Geschäftsanschrift: Alsterufer 10, 20354 Hamburg. Gegenstand: die Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume sowie Wohnräume, die Verwaltung von Immobilien, der Betrieb von Bürocentern und die Beratung im Zusammenhang mit Immobilien, sowie der Handel mit Immobilien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: von der Heydt, Ulf, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann von der Heydt, Ulf, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, unter der Firma BHI Büro Hamburg Immobilien Beratung und Entwicklung e.K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 95996) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 24.09.2014. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 01.10.2014 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.