BHP Münchener Str. 14 Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Laatzen, Münchener Str. 12 - 14, 30880 Laatzen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 24.08.2012 wirksam geworden.
BHP Münchener Str. 14 Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Laatzen, Münchener Str. 12 - 14, 30880 Laatzen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 02.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.12.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.12.2011 das Vermögen der Reinigungswerk Kurt Helms, Inh. Werner Helms mit Sitz in Laatzen (Amtsgericht Hannover, HRA 23936) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
BHP Münchener Str. 14 Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Laatzen, Münchener Str. 12 - 14, 30880 Laatzen. (Verwaltung von Grundstücken, die Beteiligung an anderen Gesellschaften, Vermietung und Verpachtung von eigenen Betriebsmaterialien, Durchführung von Werbemaßnahmen und Büroservice.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Münchener Str. 12 - 14, 30880 Laatzen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: BHP Beteiligungs GmbH, Laatzen (Amtsgericht Hannover HRB 207921), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.