Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
11 |
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Einzelprokura mit der Ermächtigung zur
Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Dr. Scheib, Philipp, Kehl, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
11.11.2022
Seifert
b)
Berichtigung zur
Eintragung unter
laufender Nummer 10
Sp. 5. Von Amts wegen
eingetragen. |
10 |
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Einzelprokura:
Dr. Scheib, Philipp, Kehl, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
31.08.2022
Ohnesorge |
HRB 3740: BHS Immobilien GmbH, Löbau, Dehsaer Str. 20, 02708 Löbau. Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2015 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Dresden. Geschäftsanschrift: Karl-Marx-Str. 11, 01109 Dresden.
HRB 3740: BHS Immobilien GmbH, Löbau, Dehsaer Str. 20, 02708 Löbau. Bestellt: Geschäftsführer: Roob, Karina, Meißen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Scheib, Heinz, Schwäbisch Hall, * ‒.‒.‒‒.
BHS Immobilien GmbH, Löbau, Dehsaer Str. 20, 02708 Löbau. Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 52.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der BHS Recycling- und Natursteinaufgereitungs Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 11287) und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 52.000,00 EUR. Die BHS Recycling- und Natursteinaufbereitungs Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 11287) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.12.2013 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung ebenfalls vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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