BHV Bürohandels-und Verlagsgesellschaft mbH, Hungen (Raiffeisenstraße 10, 35410 Hungen). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Friedberg HRA 4119) am 02.02.2007 wirksam geworden.
BHV Bürohandels-und Verlagsgesellschaft mbH, Hungen (Raiffeisenstraße 10, 35410 Hungen). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.12.2006 im Wege des Formwechsels in die BHV Bürohandels- und Verlagsgesellschaft mbH & Co.KG. mit Sitz in Hungen umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.