BHV Software GmbH & Co. KG, Kaarst (Novesiastr. 60, 41564 Kaarst). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BHV Software GmbH (vormals: softload GmbH; Amtsgericht Köln HRB 58410) am 23.07.2007 eingetragen worden. Die Gesellschaft ist erloschen.
BHV Software GmbH & Co. KG, Kaarst (Novesiastr. 60, 41564 Kaarst). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: softload GmbH, Köln (Amtsgericht Köln HRB 58410). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13. April 2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13. April 2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13. April 2007 mit der softload GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 58410) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Ausgeschieden als persönlich haftender Gesellschafter: BHV Software Beteiligungs-GmbH, Kaarst( AG Neuss HRB 10399).