BIBO ZWEITE Vermögensverwaltungsgesellschaft SE, Frankfurt am Main (Tesco House Delamare Road, EN8 9 SL Cheshunt, Hertfortshire, United Kingdom). Neuer Sitz: Cheshunt, Hertfortshire, United Kingdom. Der Sitz ist nach Cheshunt, Hertfortshire, United Kingdom (jetzt Companies House Cardiff, SE000003) verlegt.
BIBO ZWEITE Vermögensverwaltungsgesellschaft SE, Frankfurt am Main (Bockenheimer Anlage 15, 60322 Frankfurt am Main). Europäische Aktiengesellschaft (SE). Satzung vom 13.09.2006. Gegenstand: Geschäfte der in § 1 Abs. 3 KWG genannten Art, die Finanzierung von ausländischen Gesellschaften sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte. Die Gesellschaft darf jedoch nicht das Geschäft eines Kreditinstituts im Sinne von § 1 Abs. 1 KWG oder das Geschäft eines Finanzdienstleistungsinstituts im Sinne von § 1 Abs. 1 a KWG betreiben. Grundkapital: 130.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Dr. Brüggerhoff, Jürgen, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒; Mourant, Nicholas Claud, Hertfordshire/Großbritannien, * ‒.‒.‒‒; Ungruh, Thomas, Friedrichsdorf, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist dadurch entstanden, dass die BIBO Zweite Vermögensverwaltungsgesellschaft AG (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 77755) als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 11.09.2006 und 13.09.2006 mit der ABIBO Beteiligungsverwaltungs AG mit Sitz in Wien, Österreich (Firmenbuch beim Handelsregister Wien, Österreich, FN 272196p) verschmolzen ist und als aufnehmende Gesellschaft die Rechtsform einer europäischen Aktiengesellschaft angenommen hat. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Grundkapital ist eingeteilt in 130.000 Nennbetragsaktien zu je 1,00 EUR, die alle auf den Namen lauten. Gründer der Gesellschaft, die sämtliche Aktien übernommen haben, sind:BIBO ZWEITE Vermögensverwaltungsgesellschaft AG, Frankfurt am Main (Frankfurt am Main HRB 77755);ABIBO Beteiligungsgesellschaft AG, Wien, Österreich;.Den ersten Aufsichtsrat bilden: Doherty, Liz, Accountant, Saffron Walden/Großbritannien; Lloyd, Jonathan, Company Secretary, Cheshunt Herts/Großbritannien; Butler, Steve Norman, Accountant, Hertfordshire/Großbritannien;.