BIBO ZWEITE Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main (Bockenheimer Anlage 15, 60322 Frankfurt am Main). Eintragung in lfd. Nr. 5, Spalte 6a, von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschafterversammlung vom 06.06.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 95.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) beschlossen.
BIBO ZWEITE Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main (Bockenheimer Anlage 15, 60322 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist in die Rechtsform einer Aktiengesellschaft (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 77755) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BIBO ZWEITE Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main (Bockenheimer Anlage 15, 60322 Frankfurt am Main). Die Gesellschafterversammlung vom 06.06.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 95.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Neues Stammkapital: 120.000,00 EUR.