HRB 39657: BICAP GmbH, Marienheide, Hermannsbergstraße 31, 51709 Marienheide. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 39657: BICAP GmbH, Marienheide, Hermannsbergstraße 31, 51709 Marienheide. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
BICAP GmbH, Marienheide (c/o RA Runkel, Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal). Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst (AG Köln, 71 IN 371/05). Gem. § 65 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
BICAP GmbH, Marienheide (Hermannsbergstr. 31, 51709 Marienheide). Die Gesellschafterversammlung vom 02.02.2005 hat beschlossen, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann EUR 174.606,18 um EUR 393,82 auf EUR 175.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 zu ändern.
BICAP GmbH, Marienheide (Hermannsbergstr. 31, 51709 Marienheide). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.02.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.02.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.02.2005 mit der Mastercap GmbH mit Sitz in Marienheide (Amtsgericht Köln, HRB 39671) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.