BIG BETT GmbH, Oldenburg (Hauptstr. 190 + 190 A, 26131 Oldenburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bettenhaus Uwe Heintzen GmbH (Amtsgericht Oldenburg, HRB 4017) am 15.06.2007eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
BIG BETT GmbH, Oldenburg (Hauptstr. 190 + 190 A, 26131 Oldenburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.04.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.04.2007 mit der Bettenhaus Uwe Heintzen GmbH mit Sitz in Oldenburg (HRB 4017) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
BIG BETT GmbH, Oldenburg (Hauptstr. 190 + 190 A, 26131 Oldenburg). Die Gesellschafterversammlung hat am 27.04.2007 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) zu ändern.