HRB 178: BIG Verwaltungs GmbH, Tirschenreuth, Johannisstraße 2, 95643 Tirschenreuth. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.12.2021 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Lang Helga, geb. Schicker, wohnhaft in Tirschenreuth, * ‒.‒.‒‒, verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Dipl.Ing. Hans Lang Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Tirschenreuth (Johannisstraße 2, 95643 Tirschenreuth). Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 4.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der BIG Bauträger- und Immobilien- Verwaltungs- GmbH mit dem Sitz in Tirschenreuth und die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz) und 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neue Firma: BIG Verwaltungs GmbH. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Bestellt: Geschäftsführer: Lang, Helga, geb. Schicker, Tirschenreuth, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Lang, Hans, Tirschenreuth, * ‒.‒.‒‒. Die BIG Bauträger- und Immobilien- Verwaltungs- GmbH mit dem Sitz in Tirschenreuth (Amtsgericht Weiden HRB 1281) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.