BIGGE ENERGIE GmbH & Co. KG, Attendorn, In der Stesse 14, 57493 Attendorn. Die Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 15. Juli 10213, mit der die Gesellschaft einen Teil des Vermögens der Lister- und Lennekraftwerke GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen - HR B 5720) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung übernommen hat, ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 01. August 2013 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BIGGE ENERGIE GmbH & Co. KG, Attendorn, In der Stesse 14, 57493 Attendorn. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 15.Juli 2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.Juli 2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.Juli 2013 einen Teil des Vermögens der Lister- und Lennekraftwerke GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 5720) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 15.Juli 2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom 15.Juli 2013 einen Teil des Vermögens der Stadtwerke Attendorn GmbH mit Sitz in Attendorn (Amtsgericht Siegen HRB 6909) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 15 .Juli 2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom 15.Juli 2013 einen Teil des Vermögens der Stadtwerke Olpe GmbH mit Sitz in Olpe (Amtsgericht Siegen HRB 6839) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BIGGE ENERGIE GmbH & Co. KG, Attendorn, In der Stesse 14, 57493 Attendorn. (Unternehmensgegenstand: Die Energie-, Wärme- und Wasserversorgung einschließlich der Erbringung von Energiedienstleistungen, die Straßenbeleuchtung, sowie die Erbringung kaufmännischer Dienstleistungen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: In der Stesse 14, 57493 Attendorn. Die Gesellschaft wird ausschließlich von der persönlich haftenden Gesellschafterin, der BIGGE ENERGIE Verwaltungs-GmbH vertreten. Die Bestellung weiterer persönlich haftender Gesellschafter ist ausgeschlossen. Persönlich haftender Gesellschafter: BIGGE ENERGIE Verwaltungs-GmbH, Olpe (Amtsgericht Siegen HRB 10076), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.