Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
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b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Cipriotti, Melina, Dresden, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
03.11.2023
Seifert |
HRB 7324: BIH Beratungsgesellschaft für Industrie- und Handel mbH, Dresden, Langebrücker Str. 2, 01109 Dresden. Bestellt: Geschäftsführer: Cipriotti, Melina, Dresden, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Cipriotti, Melina, Dresden, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7324: BIH Beratungsgesellschaft für Industrie- und Handel mbH, Dresden, Langebrücker Str. 2, 01109 Dresden. Die Gesellschafterversammlung vom 19.10.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2.000,00 EUR auf 28.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 28.000,00 EUR.
HRB 7324: BIH Beratungsgesellschaft für Industrie- und Handel mbH, Dresden, Langebrücker Str. 2, 01109 Dresden. Die Gesellschafterversammlung vom 19.10.2021 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und dessen Erhöhung um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital) und 7 (Gesellschafterbeschlüsse) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
HRB 7324: BIH Beratungsgesellschaft für Industrie- und Handel mbH, Dresden, Langebrücker Str. 2, 01109 Dresden. Die IMPRO Invest GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 28338) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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