BIOENERGIE Taufkirchen GmbH, Taufkirchen, Landkreis München (Wendelsteinweg 13, 82024 Taufkirchen). Die Verschmelzung wurde am 07.10.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRA 92780).
BIOENERGIE Taufkirchen GmbH, Taufkirchen, Landkreis München (Wendelsteinweg 13, 82024 Taufkirchen). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Leserer GmbH & Co. KG (künftig: BIOENERGIE Taufkrichen GmbH & Co. KG) mit dem Sitz in Taufkirchen, Landkreis München (Amtsgericht München HRA 92780) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.