BIOSTROM Energy Group AG, Vechta (Graf-von-Galen-Str. 17, 49377 Vechta). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BKN biostrom AG (Amtsgericht Oldenburg HRB 202273) am 17.09.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
BIOSTROM Energy Group AG, Vechta (Graf-von-Galen-Str. 17, 49377 Vechta). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.05.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung der BIOSTROM Energy Group AG vom 09.05.2008 mit der BKN biostrom AG mit Sitz in Vechta (Amtsgericht Oldenburg HRB 202273) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
BIOSTROM Energy Group AG, Vechta (Graf-von-Galen-Str. 17, 49377 Vechta). Beim Handelsregister ist der Entwurf eines Verschmelzungsvertrages vom 19.03.2008 eingereicht worden. Danach soll die Gesellschaft - als übertragende Gesellschaft - mit der BKN biostrom AG in Vechta (Amtsgericht Oldenburg , HRB 202273) verschmolzen werden.
Aktiengesellschaft ''Ad acta'' 137. Vermögensverwaltung, Hamburg (Graf-von-Galen-Str. 17, 49377 Vechta). Der Sitz ist nach Vechta (jetzt Amtsgericht Oldenburg, HRB 201447, Firma jetzt: BIOSTORM Energy Group AG) verlegt.
BIOSTROM Energy Group AG, Vechta (Graf-von-Galen-Str. 17, 49377 Vechta). Die Hauptversammlung vom 03.09.2007 hat die Änderung der Satzung in § 1, Abs. 3 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) beschlossen.
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