BIOwelt Verlagsgesellschaft mbH, Osnabrück, Luisenstr. 1 a, 49074 Osnabrück. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden INGER VERMÖGENS- UND BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT MBH am 23.01.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
BIOwelt Verlagsgesellschaft mbH, Osnabrück, Luisenstr. 1 a, 49074 Osnabrück. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.12.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.12.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.12.2013 mit der INGER VERMÖGENS- UND BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT MBH mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 201221) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
BIOwelt Verlagsgesellschaft mbH, Osnabrück, Möserstraße 33, 49074 Osnabrück. Geschäftsanschrift geändert: Geschäftsanschrift: Luisenstr. 1 a, 49074 Osnabrück.
BIOwelt Verlagsgesellschaft mbH, Osnabrück, Möserstraße 33, 49074 Osnabrück.Nicht mehr Geschäftsführer: Kleinemeier, Hermann, Beckum, * ‒.‒.‒‒.
BIOwelt Verlagsgesellschaft mbH, Osnabrück, Möserstraße 33, 49074 Osnabrück.Der mit der Back Media Verlagsgesellschaft mbH, Bochum (AG Bochum HRB 5793) am 09.12.2005 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 26.11.2009 zum 01.01.2010 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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