HRB 714043: BIS Sachverständigen GmbH, Königsbach-Stein, Fliederweg 17, 75203 Königsbach-Stein. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 25.04.2018 in eine Kommanditgesellschaft unter der Firma "BIS Sachverständigen GmbH & Co. KG", Königsbach-Stein (Amtsgericht Mannheim HRA 708102) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 708102: BIS Sachverständigen GmbH & Co. KG, Königsbach-Stein, Fliederweg 17, 75203 Königsbach-Stein. (Die Beratung und Erbringung von Sachverständigenleistungen und die Erstellung von Sachverständigengutachten im Bereich Elektrotechnik. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Fliederweg 17, 75203 Königsbach-Stein. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: BIS Verwaltungs GmbH, Königsbach-Stein (Amtsgericht Mannheim HRB 730403), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "BIS Sachverständigen GmbH", Königsbach-Stein (Amtsgericht Mannheim HRB 714043) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 714043: BIS Sachverständigen GmbH, Königsbach-Stein, Fliederweg 17, 75203 Königsbach-Stein. Prokura erloschen: Marburger, Marc, Neukirchen-Vluyn, * ‒.‒.‒‒.
HRB 714043: BIS Sachverständigen GmbH, Königsbach-Stein, Fliederweg 17, 75203 Königsbach-Stein. Einzelprokura: Marburger, Marc, Neukirchen-Vluyn, * ‒.‒.‒‒.
BIS Sachverständigen GmbH, Fellbach, Fliederweg 17, 75203 Königsbach-Stein. Sitz verlegt; nun: Königsbach-Stein (Amtsgericht Mannheim HRB 714043). Geschäftsanschrift: Fliederweg 17, 75203 Königsbach-Stein. Das Registerblatt ist geschlossen.
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