HRB 12080: BISW GmbH, Krefeld, Dießemer Bruch 167, 47805 Krefeld. Nicht mehr Geschäftsführer: Prinz, Theo Bernhard, Grevenbroich, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Bandt, Gudrun, Krefeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
BISW GmbH, Krefeld, Dießemer Bruch 167, 47805 Krefeld.Geschäftsanschrift: Dießemer Bruch 167, 47805 Krefeld.
BISW GmbH, Krefeld (Am Badezentrum 5A, 47800 Krefeld). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Betrieb eines Bildungsinstituts, die Tätigkeit als Verlag, sowie die Beratung und Schulung der Kunden und der Vertrieb erlaubnisfreier Produkte. 25.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Prinz, Theo Bernhard, Grevenbroich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Theo Prinz - BISW Berufsbildungsinstitut e.K. mit Sitz in Krefeld (AG Krefeld HRA 5758 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 26.08.2008 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2008. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.