HRA 29217: BITUMINA Handel GmbH & Co.KG, Köln, Josef-Linden-Weg 3, 51149 Köln. Neuer Sitz nach Verlegung (nunmehr Amtsgericht Montabaur, HRA 21935): Linz/Rhein.
BITUMINA Handel GmbH & Co.KG, Köln, Josef-Linden-Weg 3, 51149 Köln. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 19.07.2012 wirksam geworden.
BITUMINA Handel GmbH & Co.KG, Köln, Josef-Linden-Weg 3, 51149 Köln. (Handel, Forschung und Entwicklung, Produktion und Lagerung von Bitumen und Bindemitteln für Asphaltmischgut und Bauchemieprodukte.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Josef-Linden-Weg 3, 51149 Köln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Diese Befreiung gilt jedoch nicht für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und den Geschäftsführern der Komplementärin persönlich. Persönlich haftender Gesellschafter: BITUMINA Handel Verwaltungs GmbH, Köln (Amtsgericht Köln HRB 75757). Entstanden durch Abspaltung sämtlicher Gesellschaftsbeteiligungen der DEUTAG GmbH & Co. KG mit Sitz in Linz (Amtsgericht Montabaur, HRA 12198) an der Kommanditgesellschaft Bitumina Spedition + Handel Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co., Linz, sowie der Bitumina Spedition + Handel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Linz, nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 15.05.2012 und des Zustimmungsbeschlusses der DEUTAG GmbH & Co. KG als übertragendem Rechtsträger vom 15.05.2012. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.