BITUNOVA GmbH & Co. KG, Hamburg, Neuhöfer Brückenstraße 103, 21107 Hamburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BITUNOVA GmbH am 14.07.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BITUNOVA GmbH & Co. KG, Hamburg, Neuhöfer Brückenstraße 103, 21107 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.06.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 01.06.2011 mit der BITUNOVA GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 5257) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BITUNOVA GmbH & Co. KG, Hamburg, Neuhöfer Brückenstraße 103, 21107 Hamburg.(die Herstellung, Weiterverarbetung und der Vertrieb von bituminösen und chemischen Produkten für den Straßenbau und andere Zweige der Bauindustrie sowie das Herstellen von Oberflächenbehandlungen mit bituminösen Bindemitteln im Kalt- und Heißverfahren).Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Neuhöfer Brückenstraße 103, 21107 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie die jeweiligen Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte zwischen dem persönlich haftenden Gesellschafter und der Kommanditgesellschaft vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: BITUNOVA Verwaltungs-GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 110347). Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles der Colas Bauchemie G.m.b.H. mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg, HRB 90357 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 25.08.2009 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2009. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 01.10.2009 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.