HRA 41247 B: BIV Bingartes GmbH & Co. KG, Berlin, Hallesches Ufer 74-76, 10963 Berlin. Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Änderung zu Nr. 1: nunmehr; persönlich haftender Gesellschafter: Schleip, Anja; Änderung zu Nr. 4: nunmehr; Persönlich haftender Gesellschafter: FinTech Achtzehnte Beteiligungs- und Management GmbH
HRA 41247 B: BIV Bingartes GmbH & Co. KG, Berlin, Hallesches Ufer 74-76, 10963 Berlin. Persönlich haftender Gesellschafter: 5. Bavaria Immobilien Trading GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 120736 B)
HRA 41247 B: BIV Bingartes GmbH & Co. KG, Berlin, Hallesches Ufer 74-76, 10963 Berlin. Nicht mehr persönlich haftender Gesellschafter: 2. Theseus Immobilien Beteiligungsgesellschaft mbH; Persönlich haftender Gesellschafter: 4. FinTech Achtzehnte Beteiligungs- und Management GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 80447 B); mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 15049: Theseus Immobilien Beteiligungsgesellschaft mbH, Nürnberg, Hallesches Ufer 74-76, 10963 Berlin. Die Verschmelzung wurde am 28.09.2017 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht Charlottenburg HRB 80447 B). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 15049: Theseus Immobilien Beteiligungsgesellschaft mbH, Nürnberg, Hallesches Ufer 74-76, 10963 Berlin. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2017 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der FinTech Achtzehnte Beteiligungs- und Management GmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 80447 B) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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