Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
7 |
a)
BKA - der Werksverkauf GmbH
c)
Der Betrieb und die Verpachtung
von Werksverkäufen an verschie-
denen Standorten von Unterneh-
men der Produktion von Fleisch-
und Wurstwaren. |
|
|
|
a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 22.08.2022
wurde die Firma, der Gegenstand
und der Geselllschaftsvertrag in §
1 (Firma und Sitz) und § 2 (Gegen-
stand des Unternehmens) geändert. |
a)
29.08.2022
Jensen |
HRB 12705 FL: BKA - der Werksverkauf, die Werkskantine GmbH, Böklund, Gewerbestraße 3, 24860 Böklund. Gegenstand: Der Betrieb und die Verpachtung von Werksverkäufen und Werkskantinen an verschiedenen Standorten von Unternehmen der Produktion von Fleisch- und Wurstwaren. Kapital: 25.100,00 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.02.2021 wurde das Stammkapital von 25.000,00 EUR um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) geändert.
HRB 12705 FL: BKA - der Werksverkauf, die Werkskantine GmbH, Böklund, Gewerbestraße 3, 24860 Böklund. Geschäftsführer: 2. Heckmann, Iris, * ‒.‒.‒‒, Weyhe; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
HRB 12705 FL: BKA - der Werksverkauf, die Werkskantine GmbH, Böklund, Gewerbestraße 3, 24860 Böklund. Rechtsverhaeltnis: Das einzelkaufmännische Unternehmen Der Werksverkauf! e.K. mit Sitz in Böklund (Amtsgericht Flensburg, HRA 8346 FL) ist durch Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 21.12.2017 und Zustimmungsbeschluss vom selben Tage zur Aufnahme auf die Gesellschaft ausgegliedert worden. Die Eintragung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 12705 FL: BKA - der Werksverkauf, die Werkskantine GmbH, Böklund, Gewerbestraße 3, 24860 Böklund. Rechtsverhaeltnis: Das einzelkaufmännische Unternehmen Die Werkskantine! e.K. mit Sitz in Böklund (Amtsgericht Flensburg, HRA 9030 FL) ist durch Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 21.12.2017 und Zustimmungsbeschluss vom selben Tage zur Aufnahme auf die Gesellschaft ausgegliedert worden. Die Eintragung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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