BKC Consulting GmbH, Herne, Industriestr. 22, 44628 Herne. Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Herabsetzung des Stammkapitals um 25.000,00 Euro beschlossen. 25.000,00 EUR.
BKC Consulting GmbH, Herne, (Industriestr. 22, 44628 Herne).Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind Beratungsdienstleistungen aller Art, insbesondere per Internet. die Vermögensverwaltung sowie der Erwerb von Unternehmensbeteiligungen. Die Gesellschaft ist im In- und Ausland zu allen Tätigkeiten im Interesse des Gesellsehaftszwecks berechtigt, auch zum Erwerb von Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art und zur Beteiligung an Unternehmen mit oder ohne Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kampe, Helmut, Herne, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der BKC Consulting AG, Herne (AG Bochum, HRB 10855) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 21.08.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekanntgemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.