HRB 3504 BHV: BKL Bremerhavener Karosserie- und Lackierzentrum Blanke GmbH, Bremerhaven, Reitkamp 1, 27570 Bremerhaven. Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2018 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die neu errichtete BKL Blanke GmbH & Co. KG mit Sitz in Bremerhaven (Amtsgericht Bremen, HRA 28228 HB) beschlossen. Die Firma ist erloschen.
HRA 28228 HB: BKL Blanke GmbH & Co. KG, Bremerhaven, Reitkamp 1, 27570 Bremerhaven (Die Ausführung von Karosseriebau- und Lackierarbeiten, Autoreparaturen, Autopolsterei und allen damit artverwandten Geschäften.). BKL Blanke GmbH & Co. KG; Bremerhaven; Geschäftsanschrift: Reitkamp 1, 27570 Bremerhaven; Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter: BKL Blanke Verwaltung GmbH, Bremerhaven (Amtsgericht Bremen, HRB 33737 HB); mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Kommanditgesellschaft; Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der BKL Bremerhavener Karosserie- und Lackierzentrum Blanke GmbH mit Sitz in Bremerhaven (Amtsgericht Bremen, HRB 3504 BHV) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 24.08.2018. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.