BKT GmbH, Neuwied (Mattias-Erzberger-Str. 14, 56564 Neuwied). Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 05.04.2007 wirksam geworden.
BKT GmbH, Neuwied (Mattias-Erzberger-Str. 14, 56564 Neuwied). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.02.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.02.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.02.2007 mit der S.K.I.Gesellschaft für Strahlentrostung, Korrosionsschutz- und Industrieanstriche mbH mit Sitz in Frankfurt / Main (Amtsgericht Frankfurt / Main HRB 19959) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.