HRB 207479: BLC Bambini Learning Center Betreuungs- und Bildungskonzepte gem. UG (haftungsbeschränkt), Hannover, Lister Str. 17, 30163 Hannover. Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr) und § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die Änderung der Firma und die Erhöhung des Stammkapitals um 49.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln beschlossen. Neue Firma: BLC Bambini Learning Center Betreuungs- und Bildungskonzepte gGmbH.
HRB 207479: BLC Bambini Learning Center Betreuungs- und Bildungskonzepte gem. UG (haftungsbeschränkt), Hannover, Lister Str. 17, 30163 Hannover. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Wellenzohn, Manuela, Wunstorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 207479: BLC Bambini Learning Center Betreuungs- und Bildungskonzepte gem. UG (haftungsbeschränkt), Hannover, Lister Str. 9, 30163 Hannover. Änderung zur Geschäftsanschrift: Lister Str. 17, 30163 Hannover.
BLC Bambini Learning Center Betreuungs- und Bildungskonzepte gem. UG (haftungsbeschränkt), Hannover, Lister Str. 9, 30163 Hannover. Bestellt als Geschäftsführer: Wellenzohn, Stefan, Wunstorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Wellenzohn, Stefan, Wunstorf, * ‒.‒.‒‒.
BLC Bambini Learning Center Betreuungs- und Bildungskonzepte gem. UG (haftungsbeschränkt), Hannover, Lister Str. 9, 30163 Hannover. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2011 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2011 mit der Bambini-Oase e.V. mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover VR 200963) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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