HRA 21222: BLF Großverbraucherservice GmbH & Co. KG, Velbert, Milchstr. 15, 42553 Velbert. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.08.2015 mit der BLF Schneider GmbH mit Sitz in Velbert (Amtsgericht Wuppertal,HRB 20949) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BLF Großverbraucherservice GmbH & Co. KG, Velbert, Milchstr. 15, 42553 Velbert. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.08.2012 mit der BLF Dorendorf GmbH & Co. KG mit Sitz in Velbert (Amtsgericht Wuppertal, HRA 21259) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BLF Großverbraucherservice GmbH & Co. KG, Velbert, Milchstr. 15, 42553 Velbert. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.08.2012 mit der Ernst Bleckmann, Molkereiprodukte-Großhandlung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. KG mit Sitz in Velbert (Amtsgericht Wuppertal, HRA 20904) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BLF Großverbraucherservice GmbH & Co. KG, Velbert, Milchstr. 15, 42553 Velbert.Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2009 mit der FZ Frischdienstzentrale Zülpich GmbH mit Sitz in Zülpich (Amtsgericht Bonn, HRB 11980) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BLF EINMAHL GmbH & Co. KG, Velbert, Milchstr. 15, 42553 Velbert.Nach Firmenänderung: Neue Firma: BLF Großverbraucherservice GmbH & Co. KG. Geschäftsanschrift: Milchstr. 15, 42553 Velbert. Nach Firmenänderung: Persönlich haftender Gesellschafter: BLF Großverbraucherservice Geschäftsführungs-GmbH, Velbert (Amtsgericht Wuppertal HRB 18138), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.