HRA 4006 BHV: BLG AutoTerminal Bremerhaven GmbH & Co. KG, Bremerhaven, Senator-Borttscheller-Str. 1, 27568 Bremerhaven. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die E.H. Harms Auto-Terminal Bremerhaven Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Bremerhaven (Amtsgericht Bremerhaven, HRB 3248 BHV) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
27568 Bremerhaven
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Amtsgericht: Bremerhaven
Rechtsform: GmbH & Co. KG