HRA 22080 HB: BLG AutoTerminal und Fahrzeuglogistik GmbH & Co. KG, Bremen, Präsident-Kennedy-Platz 1 A, 28203 Bremen. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die BLG AutoTerminal Bremerhaven GmbH & Co. KG mit Sitz in Bremerhaven (Amtsgericht Bremen, HRA 4006 BHV) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 22080 HB: BLG AutoTerminal und Fahrzeuglogistik GmbH & Co. KG, Bremen, Präsident-Kennedy-Platz 1 A, 28203 Bremen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.04.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die BLG CarShipping Beteiligungs-GmbH, Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 19127 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 22080 HB: Firma vormals: E.H. Harms GmbH & Co. KG Automobile-Logistics, Bremen, Präsident-Kennedy-Platz 1 A, 28203 Bremen. BLG AutoTerminal und Fahrzeuglogistik GmbH & Co. KG; Änderung: Firma geändert; Persönlich haftender Gesellschafter: BLG AutoTerminal und Fahrzeuglogistik Beteiligungs-GmbH, Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 19077 HB); Die Firma ist geändert.
E.H. Harms GmbH & Co. KG Automobile-Logistics, Bremen, Präsident-Kennedy-Platz 1 A, 28203 Bremen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Automotive Services Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Bremerhaven (Amtsgericht Bremerhaven, HRB 3552 BHV) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
E.H. Harms GmbH & Co. KG Automobile-Logistics, Bremen, Präsident-Kennedy-Platz 1 A, 28203 Bremen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die BLG AutoTerminal Zwickau Beteiligugs-GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 25717 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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