HRA 4006 BHV: BLG Automobile Logistics GmbH & Co. KG, Bremen, Präsident-Kennedy-Platz 1 a, 28203 Bremen. Geschäftsanschrift: Präsident-Kennedy-Platz 1 a, 28203 Bremen. Der Sitz der Gesellschaft ist von Bremerhaven nach Bremen verlegt.
HRA 4006 BHV: BLG Automobile Logistics GmbH & Co. KG, Bremerhaven, Senator-Borttscheller-Str. 1, 27568 Bremerhaven. Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 12.06.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage Teile ihres Vermögens (Geschäftsbetrieb) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die BLG AutoHaven GmbH & Co. KG mit Sitz in Bremerhaven (Amtsgericht Bremen, HRA 27819 HB) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 4006 BHV: BLG Automobile Logistics GmbH & Co. KG, Bremerhaven, Senator-Borttscheller-Str. 1, 27568 Bremerhaven. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die BLG AutoTerminal und Fahrzeuglogistik GmbH & Co. KG mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 22080 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 4006 BHV: BLG Automobile Logistics GmbH & Co. KG, Bremerhaven, Senator-Borttscheller-Str. 1, 27568 Bremerhaven. BLG Automobile Logistics GmbH & Co. KG; Änderung zu Nr. 1: aufgrund Umfirmierung nun; Persönlich haftender Gesellschafter: BLG Automobile Logistics Beteiligungs-GmbH, Bremerhaven (Amtsgericht Bremen, HRB 2974 BHV); Die Firma ist geändert.
HRA 4006 BHV: BLG Automobile Logistics GmbH & Co. KG, Bremerhaven, Senator-Borttscheller-Str. 1, 27568 Bremerhaven. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die BLG AUTOMOBILE LOGISTICS GmbH & Co. KG mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 24945 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.