BLITZ-Verlag GmbH, Windeck (Hurster Str. 2a, 51570 Windeck). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BLITZ-Verlag e.K.(Amtsgericht Siegburg HRA 5025) am 11.08.2008 eingetragen worden. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
BLITZ-Verlag GmbH, Windeck (Hurster Str. 2a, 51570 Windeck). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.07.2008 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Jörg Kaegelmann, * ‒.‒.‒‒, Windeck, übertragen. Der übernehmende Rechtsträger führt das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma "BLITZ-Verlag e.K." mit dem Sitz in Windeck (Amtsgericht Siegburg - vorläufig 41 AR 384/2008) fort. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.