HRB 11450:BLL Agrar GmbH, Glasin, Warnkenhagener Straße 58, 23992 Glasin.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.08.2015 mit der BLL Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Glasin (Amtsgericht Schwerin, HRB 3371) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 11450:BLL Agrar GmbH, Glasin, Am Tockenwerk 1, 23992 Glasin.Änderung der Geschäftsanschrift: Warnkenhagener Straße 58, 23992 Glasin.
BLL Agrar GmbH, Glasin, Am Tockenwerk 1, 23992 Glasin. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Am Tockenwerk 1, 23992 Glasin. Der Betrieb einer Landwirtschaft, insbesondere einer Sauenanlage im geschlossenen System, sowie alle dazugehörigen Geschäfte. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Beltman, Albertus Johannes (genannt: Bart), Neukloster, * ‒.‒.‒‒; Städter, Elsa-Maria, Neukloster, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der BLL GmbH & Co. Agrar KG, Glasin, HRA 2846 (Amtsgericht Schwerin, HRA 2846) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.02.2013. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.