BM Bäckermühlen Aktiengesellschaft, Hamburg (Haulander Hauptdeich 2, 21107 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.05.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 20.05.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.05.2008 mit der Kampffmeyer Mühlen GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 23707) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung im Register des übernehmenden Rechtsträgers am 20.06.2008 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BM Bäckermühlen Aktiengesellschaft, Hamburg (Haulander Hauptdeich 2, 21107 Hamburg). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Gesellschaft hat den Entwurf eines Verschmelzungsvertrages beim Handelsregister eingereicht, der die Übertragung ihres Vermögens im Wege der Verschmelzung auf die Kampffmeyer Mühlen GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 23707) als übernehmende Gesellschaft zum Inhalt hat.
BM Bäckermühlen Aktiengesellschaft, Hamburg (Haulander Hauptdeich 2, 21107 Hamburg). Geändert, nun Vorstand: Schneider, Rigobert, Lüneburg, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
BM Bäckermühlen Aktiengesellschaft, Hamburg (Haulander Hauptdeich 2, 21107 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 31.05.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.05.2007 mit der Gebr. Fetzer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Sontheim an der Brenz (Amtsgericht Ulm 660095) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BM Bäckermühlen Aktiengesellschaft, Hamburg (Haulander Hauptdeich 2, 21107 Hamburg). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Gröter, Jörn, Lüneburg, * ‒.‒.‒‒