BM Consulting GmbH, Sankt Augustin (Steinkaule 48, 53757 Sankt Augustin). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BM Consulting Dirk Braschoß e.K. am 16.08.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
BM Consulting GmbH, Sankt Augustin (Steinkaule 48, 53757 Sankt Augustin). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.07.2007 im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme ihr Vermögen als Ganzes ohne Abwicklung auf ihren Alleingesellschafter, Herrn Dirk Braschoß, übertragen, der das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma "BM Consulting Dirk Braschoß e.K." mit Sitz in Sankt Augustin weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.