HRB 13951:BMA Grundstücksgesellschaft mbH, Meerbusch, Ingerweg 1, 40670 Meerbusch.Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 13951:BMA Grundstücksgesellschaft mbH, Meerbusch, Ingerweg 1, 40670 Meerbusch.Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
BMA Grundstücksgesellschaft mbH, Meerbusch, Ingerweg 1, 40670 Meerbusch. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
BMA Grundstücksgesellschaft mbH, Tönisvorst (Kastanienallee 40, 47918 Tönisvorst). Der Sitz der Gesellschaft ist nach Meerbusch verlegt (jetzt AG Neuss, HRB 13951).
BMA Grundstücksgesellschaft mbH, Meerbusch (Ingerweg 1, 40670 Meerbusch). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10. Dezember 1993, später geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 11. Mai 2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. (2) (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Tönisvorst (bisher AG Krefeld HRB 9356) nach Meerbusch beschlossen. Gegenstand: Übernahme der Geschäftsführung und persönlichen Haftung bei anderen Gesellschaften, insbesondere bei der BMA Grundstücksgesellschaft mbH und Co. GbR, die die Verwaltung und Vermietung von Grundstücken zum Gegenstand hat. Stammkapital: 50.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Sommer, Burkhard, Tönisvorst, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.