BMF Beton, Mörtel und Betonfertigteile GmbH, Recklinghausen (Ostcharweg 47, 45665 Recklinghausen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden HeidelbergCement AG (Amtsgericht Mannheim HRB 330082) am 25.11.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
BMF Beton, Mörtel und Betonfertigteile GmbH, Recklinghausen (Ostcharweg 47, 45665 Recklinghausen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.08.2006 mit der HeidelbergCement AG, Heidelberg mit Sitz in Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 330082) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.