HRB 58668: BMG Import Export GmbH, Düsseldorf, Westfalenstr. 27, 40472 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß #DV.FamFG(Text="Wählen Sie aus, ob altes Recht nach dem FGG oder neues Recht nach dem FamFG anzuwenden ist!",Eingabe="§ 141 a Absatz 1 FGG "|"altes Recht nach dem FGG","§ 394 Absatz 1 FamFG "|"neues Rechts nach dem FamFG") wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf #DV.Fr(Text="Bitte wählen Sie aus!",Eingabe="einen Monat","zwei Monate","drei Monate","#insert(Text="Freitext")"|"freier Text") festgesetzt. #DV.vollstRMB(Text="Bitte wählen Sie aus, ob auch eine vollständige Rechtsmittelbelehrung veröffentlicht werden soll!",Eingabe=" Rechtsbehelfsbelehrung Das Widerspruchsrecht steht jedem zu, der an der Unterlassung der Löschung ein berechtigtes Interesse hat. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf -Registergericht-, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach dem Datum der Bekanntmachung der Löschungsankündigung bei dem Amtsgericht - Registergericht - Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit dem Tage der Bekanntmachung der Löschungsankündigung in dem für die Bekanntmachung der Eintragungen in das Handelsregister bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem nach § 10 des Handelsgesetzbuches. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Löschungsankündigung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden. "|"mit vollständiger Rechtsmittelbelehrung"," "|"ohne vollständige Rechtsmittelbelehrung")
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Amtsgericht: Düsseldorf
Rechtsform: GmbH