BMG Verpackungen GmbH + Co. KG, Braunschweig (Carl-Giesecke-Str. 1, 38112 Braunschweig). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden HUBER Decorativ Packaging GmbH + Co. KG am 06.07.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
BMG Verpackungen GmbH + Co. KG, Braunschweig (Carl-Giesecke-Str. 1, 38112 Braunschweig). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.05.2007 mit der HUBER Decorativ Packaging GmbH + Co. KG mit Sitz in Landshut (Amtsgericht Landshut HRA 7268) verschmolzen. Die Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger haben dem Verschmelzungsvertrag durch Beschlüsse vom jeweils selben Tag zugestimmt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.