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BMS-Baumaschinen Seel e.K., Taunusstein (HRA 11053) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Brüder-Grimm-Str. 47
65232 Taunusstein
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRA 11053
Amtsgericht: Wiesbaden
Rechtsform: eK
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die BMS-Baumaschinen Seel e.K. aus Taunusstein war im Handelsregister Wiesbaden unter der Nummer HRA 11053 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die BMS-Baumaschinen Seel e.K. ihren Standort nicht geändert. Die BMS-Baumaschinen Seel e.K. wies zuletzt einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 11.09.2024)

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Registermeldungen 2

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
2 b)
Die Firma ist erloschen.
Das Registerblatt ist geschlossen.
a)
02.04.2024
Beer
b)
Fall 2
Calendar 17.03.2020
Neueintragung

HRA 11053: BMS-Baumaschinen Seel e.K., Taunusstein, Brüder-Grimm-Straße 47, 65232 Taunusstein. Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Brüder-Grimm-Straße 47, 65232 Taunusstein. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Seel, Bernd, Taunusstein, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Übernahme des Vermögens der BMS-Baumaschinen Seel-GmbH mit dem Sitz in Taunusstein (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 16300) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2019 mit Nachtrag vom 26.02.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses des beteiligten Rechtsträgers vom 26.02.2020 auf das Vermögen des Alleingesellschafters. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

17.03.2020
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Bernd Seel
Inhaber

Registervorgang

Neueintragung 17.03.2020