Die BNP Paribas Real Estate Investment Management Germany GmbH aus München ist im Handelsregister München unter der Nummer HRB 95098 verzeichnet. Nach der Gründung am 24.04.1991 hat die BNP Paribas Real Estate Investment Management Germany GmbH ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs ("KAGB"). Gegenstand des Unternehmens ist Verwaltung von inländischen Investmentvermögen und EU-Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung a) Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB; b) offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, die in die in § 284 Abs. 1 und 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände mit Ausnahme von ÖPP-Beteiligungsgesellschaften gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. h) KAGB und Edelmetallen gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. i) KAGB investieren; c) allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, die in die in § 284 Abs. 1 und 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände mit Ausnahme von ÖPP-Beteiligungsgesellschaften gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. h) KAGB und Edelmetallen gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. i) KAGB investieren. d) Geschlossene inländische Spezial-AIF im Sinne der §§ 285 f. KAGB, die nach ihren Anlagebedingungen in folgende Vermögensgegenstände investieren: i. Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland; ii. Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände nach lit. i) und zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben können; iii. Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, die ihrerseits nur in Vermögensgegenstände nach lit. i) bis xiii) investieren dürfen; iv. Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, die ihrerseits nur in Vermögensgegenstände nach lit. i) bis xiii) investieren dürfen, und mit Ausnahme von Spezial-AIF im Sinne von §§ 337 und 338 KAGB; v. Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB; vi. offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, die in die § 284 Abs. 1 und 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände mit Ausnahme von ÖPP-Beteiligungsgesellschaften gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. h) KAGB und Edelmetallen gemäß § 284 Abs. 2 lit. i) KAGB investieren; vii. allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB -, die in die in § 284 Absatz 1 und 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände mit Ausnahme von ÖPP-Beteiligungsgesellschaften gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. h) KAGB und Edelmetallen gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. i) KAG investieren; viii. Wertpapiere gemäß § 193 KAGB; ix. Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB; x. Bankguthaben gemäß § 195 KAGB; xi. Derivate; xii. unverbriefte Darlehensforderungen und xiii. Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann. 2.2 Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF, die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. 2.3 Bei der Verwaltung der vorstehenden AIF darf die Gesellschaft weder direkt noch indirekt - über Anteile an anderen Investmentvermögen - in Edelmetalle oder Hedgefonds investieren. 2.4 Die Gesellschaft ist berechtigt, für Rechnung von allgemeinen offenen Spezial-AIF nach § 282 KAGB und geschlossenen Spezial-AIF nach § 285 f. KAGB Darlehen zu vergeben sowie bestehende Darlehen zu prolongieren und zu restrukturieren. Ferner ist die Gesellschaft berechtigt, unverbriefte Darlehensforderungen, die die Gesellschaft für Rechnung eines Investmentvermögens erwerben darf, zu prolongieren und zu restrukturieren. 2.5 Die Gesellschaft betreibt folgende Dienstleistungen und Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere (individuelle Vermögensverwaltung), jedoch nur insoweit, als dass die Gesellschaft befugt ist, auch Investmentvermögen mit entsprechenden Vermögensgegenständen zu verwalten; b) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 Kreditwesengesetz sind, jedoch nur insoweit, als dass die Gesellschaft befugt ist, auch Investmentvermögen mit entsprechenden Vermögensgegenständen zu verwalten; c) den Vertrieb von Anteilen und Aktien an fremden Investmentvermögen; d) sonstige Tätigkeiten, die mit den vorstehenden Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 5.500.000,00 EUR. Die BNP Paribas Real Estate Investment Management Germany GmbH weist zur Zeit 17 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).