HRB 723784:BOBAK Wassertechnik GmbH, Deggingen, Jahnstraße 45, 73326 Deggingen.Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
BOBAK Wassertechnik GmbH, Deggingen, Jahnstraße 45, 73326 Deggingen.Bestellt als Geschäftsführer: Baier, Horst Konrad, Drackenstein, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
BOBAK Wassertechnik GmbH, Deggingen, Jahnstraße 45, 73326 Deggingen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.05.2009. Geschäftsanschrift: Jahnstraße 45, 73326 Deggingen. Gegenstand: Der Kauf von Assets der BOBAK Wassertechnik oHG, die Entwicklung, die Planung, die Herstellung, der Vertrieb, das Engeneering sowie Dienstleistungen und Leasing im Bereich von wassertechnischen und lufttechnischen Anlagen für die Wasseraufbereitung, für Schwimmbad- und Wellnessanlagen, sowie Verfahrenstechnik und Anlagenbau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Handrup, Frank, Bad Mergentheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
BOBAK Wassertechnik GmbH, Deggingen (Jahnstr. 45, 73326 Deggingen). Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 24.06.2008 in eine offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "BOBAK Wassertechnik OHG", Deggingen (Amtsgericht Ulm HRA 721141) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.