HRB 229683: BODO Beteiligungen AG, Vaterstetten, Landkreis Ebersberg, Ostring 45 a, 85591 Vaterstetten. Auf Grund der in der Satzung vom 19.08.2016 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 7.500,00 EUR auf 57.500,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 14.07.2021 ist die Satzung in § 4 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital) geändert. Neues Grundkapital: 57.500,00 EUR. Das Genehmigte Kapital vom 19.08.2016 (Genehmigtes Kapital 2016/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 17.500,00 EUR.
HRB 229683: BODO Beteiligungen AG, Vaterstetten, Landkreis Ebersberg, Ostring 45 a, 85591 Vaterstetten. Aktiengesellschaft. Satzung vom 19.08.2016. Geschäftsanschrift: Ostring 45 a, 85591 Vaterstetten. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, das langfristige Halten und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen ("Beteiligungsunternehmen"). Nicht Gegenstand sind alle Geschäfte die nach KWG oder einem anderen Gesetz zulassungspflichtig sind. Weiterhin erbringt die Gesellschaft betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen für andere Unternehmen, sofern diese nicht nach KWG oder einem anderen Gesetz zulassungspflichtig sind. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Leisner, Robert, Vaterstetten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Vorstand ist durch Satzung vom 19.08.2016 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 28.11.2021 gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 25.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016/I). Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Bodo Beteiligungen GmbH mit dem Sitz in Vaterstetten (Amtsgericht München HRB 225819). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.