HRB 109257: BOLD. Digital GmbH, Frankfurt am Main, Schleusenstraße 15, 60327 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsführer: Schlag, Jan, Waiblingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 109257: BOLD. Digital GmbH, Frankfurt am Main, Schleusenstraße 15, 60327 Frankfurt am Main. Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 1086/19 B) vom 25.11.2021 ist das Insolvenzverfahren nach Schlussverteilung aufgehoben.
HRB 109257: BOLD. Digital GmbH, Frankfurt am Main, Schleusenstraße 15, 60327 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 109257: BOLD Digital GmbH, Frankfurt am Main, Schleusenstraße 15, 60327 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 04.09.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma und Sitz) und 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 15.000,00 EUR beschlossen. Neue Firma: BOLD. Digital GmbH. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Schleusenstraße 15, 60327 Frankfurt am Main. Neues Stammkapital: 40.000,00 EUR.
HRB 109257: BOLD Digital GmbH, Frankfurt am Main, Schleusenstraße 15, 60327 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Knauf, Schlag, User Experience Designer in Partnerschaft mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, PR 2090) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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