Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
15 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
König-Heinrich-Weg 185, c/o RA Josef
Heckner, 22455 Hamburg |
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a)
08.05.2024
Helbig |
HRB 19120: BOMINFLOT Bunkergesellschaft für Mineralöle mit beschränkter Haftung, Hamburg, Große Bleichen 34, 20354 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Jungfernstieg 47, c/o RA Josef Heckner, 20354 Hamburg.
HRB 19120: BOMINFLOT Bunkergesellschaft für Mineralöle mit beschränkter Haftung, Hamburg, Große Bleichen 34, 20354 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Herabsetzung des Stammkapitals um -3.975.000,00 EUR auf 25.000,00 EUR beschlossen. 25.000,00 EUR.
HRB 19120: BOMINFLOT Bunkergesellschaft für Mineralöle mit beschränkter Haftung, Hamburg, Große Bleichen 34, 20354 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.01.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der HSO Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 105922) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 19120: BOMINFLOT Bunkergesellschaft für Mineralöle mit beschränkter Haftung, Hamburg, Große Bleichen 34, 20354 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.01.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.01.2016 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.01.2016 mit der FBG First Bunkering Group Aktiengesellschaft mit Sitz in hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 103414) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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