BONGARTS Sportfotografie GmbH, Hamburg (Stresemannstr. 375, 22761 Hamburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Getty Images Deutschland GmbH mit Sitz in München am 29.11.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
BONGARTS Sportfotografie GmbH, Hamburg (Stresemannstr. 375, 22761 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.08.2007 mit der Getty Images Deutschland GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 86890) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.