BONITA Deutschland Holding GmbH & Co. KG, Hamminkeln (Kesseldorfer Rott 39, 46499 Hamminkeln). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Duisburg HRB 18191) am 27.12.2005 wirksam geworden.
BONITA Deutschland Holding GmbH & Co. KG, Hamminkeln (Kesseldorfer Rott 39, 46499 Hamminkeln). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.10.2005 im Wege des Formwechsels in die BONITA Deutschland Holding GmbH mit Sitz in Hamminkeln (Amtsgericht Duisburg 8 AR 915/05) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.