BONO-PACK GmbH Vertrieb von Verpackungen aller Art, Steinfeld, (Am Tannenkamp 21, 49439 Steinfeld).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gesellschaft am heutigen Tag eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
BONO-PACK GmbH Vertrieb von Verpackungen aller Art, Steinfeld, (Am Tannenkamp 21, 49439 Steinfeld).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11. 12. 2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom gleichen Tag mit der NORDENIA Deutschland Lohne GmbH mit Sitz in Steinfeld (Amtsgericht Oldenburg HRB 110963) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.